Medienmitteilung vom 14:02:2007 12:06
Pasolini Film Salò
Umstrittener Film darf vorgeführt werden.
Die Stadtpolizei hat diesen Film letzte Woche visioniert und wegen seiner relevanten Darstellungen von Vergewaltigung, Folter und Szenen mit menschlichen Ausscheidungen, gemäss StGB Art. 197.3, als gewaltverherrlichend und pornografisch eingestuft. Deshalb wurde am vergangenen Freitag, 9. Februar 2007, ein Gespräch mit den Veranstaltern gesucht, bei welchem die obgenannten Gründe dargelegt wurden. Aufgrund dessen hat sich der Veranstalter entschieden, auf die Vorführung zu verzichten. Verschiedene Gespräche und Reaktionen, aber auch Gerichtsurteile in den Nachbarländern haben gezeigt, dass die Polizei den künstlerischen Wert (Absatz 5 des gleichen Artikels im StGB) offenbar zuwenig gewürdigt hat. Die Polizei kommt deshalb heute zum Schluss, dass der Film " Salò oder die 120 Tage von Sodom" von Pasolini gezeigt werden darf, sofern die gängigen Altersvorschriften betreffend Jugendschutz eingehalten werden.
 

  Stadtpolizei Zürich
Infostelle
Marco Cortesi